Hinweisgebersystem: Meldestelle & Ombudsmann als Komplettpaket
Nehmen Sie anonyme Hinweise DSGVO-konform entgegen – mit Ihrem Branding, Sprachaufnahmen und juristischer Fallbearbeitung durch unseren Ombudsmann. In wenigen Minuten einsatzbereit.
150 € / Monat zzgl. USt. · monatlich kündbar
Das Hinweisgeberschutzgesetz verpflichtet Ihr Unternehmen
Seit Dezember 2023 müssen Unternehmen ab 50 Mitarbeitenden eine interne Meldestelle betreiben. Verstöße können empfindliche Bußgelder nach sich ziehen.
Meldestelle Pflicht
bei Verstößen
Eingangsbestätigung
Mehr als Software: Meldestelle + Ombudsmann
Technik und juristische Fallbearbeitung aus einer Hand – Sie müssen nichts selbst betreiben.
Anonyme Meldungen
Hinweisgeber melden ohne Anmeldung – die Identität bleibt vollständig geschützt.
Juristische Fallbearbeitung
Unsere Rechtsabteilung übernimmt als Ombudsmann die Bearbeitung Ihrer Fälle.
Ihr Branding
Eigene Kurz-URL, Logo und Farben – Ihre Mitarbeitenden melden auf Ihrer Seite.
Sprachaufnahmen & Datei-Upload
Hinweise als Sprachnachricht aufnehmen, Beweise sicher als Datei anhängen.
Anonymer Chat & Status
Rückfragen per Fall-Link, Fristen und Bearbeitungsstatus jederzeit transparent.
24 EU-Sprachen
Meldekanal und Oberfläche in allen europäischen Amtssprachen.
So sieht Ihre Meldestelle aus
Ein Paket, ein Preis – keine Überraschungen
- ✔ HinSchG-konforme Meldestelle mit Ihrem Branding
- ✔ Juristische Fallbearbeitung durch Ombudsmann
- ✔ Anonymer Meldekanal, Chat, Datei-Upload, Sprachnachricht
- ✔ Fristenverwaltung & Statusverfolgung
- ✔ 1 Stunde Fallbearbeitung/Monat inklusive (Fair-Use)
In 3 Schritten einsatzbereit
Online bestellen
Paket buchen – wir richten Ihre gebrandete Meldestelle unter eigener Kurz-URL ein.
Link an Mitarbeitende geben
Intranet, Aushang oder E-Mail – Hinweisgeber melden anonym, auch per Sprachnachricht.
Wir bearbeiten die Fälle
Unser Ombudsmann prüft juristisch, wahrt Fristen und meldet fristgerecht zurück.
Vertrauen ist die Grundlage jeder Meldung
Ihre Daten und die Identität der Hinweisgeber sind bei uns geschützt – technisch und organisatorisch, nach deutschem Datenschutzrecht.
Häufige Fragen
Was ist das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG)?
Welche Unternehmen brauchen ein Hinweisgebersystem?
Ab wann gilt das Hinweisgeberschutzgesetz?
Was sind die Pflichten gemäß HinSchG für Unternehmen?
Was ist eine interne Meldestelle?
Wie kann ich eine Meldestelle einrichten?
Wer ist ein Ombudsmann?
Welche Rolle spielt das Bundesamt für Justiz?
Ist die Meldung wirklich anonym?
Wie schnell ist die Meldestelle einsatzbereit?
Was kostet das Hinweisgebersystem?
Bereit für Ihre HinSchG-konforme Meldestelle?
Bestellen Sie direkt online – Ihre Meldestelle ist in wenigen Minuten einsatzbereit. Monatlich kündbar, ohne Risiko.
Jetzt online bestellen →Noch Fragen? Kontakt aufnehmen